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Der/die Industriemeister/in Schuhfertigung ist eine Fachkraft mit Führungsverantwortung im Produktionsbereich und hat u.a. folgende Aufgaben:
- Überwachung von Material- und Produktionsfluss
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Qualitäts-, Quantitäts- und Kostenverantwortung
- Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Schuhindustrie und eine anschließende einschlägige Berufspraxis von zwei bis drei Jahren oder
eine mindestens achtjährige einschlägige Berufserfahrung in der Schuhfertigung.
Durch die Teilnahme an der Meisterausbildung und eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erhalten Sie innerhalb von zwei Jahren den Industriemeister.
Die Ausbildung umfasst rund 900 Unterrichtsstunden. Der Unterricht wird teils berufsbegleitend, teils in Vollzeit erteilt und umfasst drei Teile:
1. Fachrichtungsübergreifender Teil (branchenneutral)
- Rund 320 Unterrichtsstunden Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Arbeits- und Sozialrecht, Mitarbeiterführung und Sozialverhalten.
2. Fachrichtungsspezifischer Teil (Schuhindustrie)
- Rund 450 Unterrichtsstunden Betriebs- und Fertigungstechnik, Materialkunde, Fachrechnen, Physik und Chemie, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit.
3. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (branchenneutral)
- Rund 130 Unterrichtsstunden Grundfragen und Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung.
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